Rückverrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich!
(GKK, BVA, SVS, SVB, VAEB)
Für die Heilmassage, Lymphdrainage und Elektrotherapie (Skenar), können Sie einen Verordnungsschein Ihres Hausarztes beantragen. Nach Ende Ihrer Therapieeinheiten können Sie um eine Rückverrechnung bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger ansuchen.